Geflüchtete aus der Ukraine können mit oder ohne biometrischen Pass und ohne Visum oder einen sonstigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten. Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erhalten, müssen sie nach der Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen.
Weitere Informationen auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch finden Sie auf Germany4Ukraine.de.