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Bekomme ich für meine Wunderflat eine Wohnungsgeberbestätigung oder andere Dokumente? Drucken

Erstellt von: Business Operations

Geändert am: Mi, 8 Jun, 2022 um 12:34 NACHMITTAGS


Ja, in der Regel ist Dein:e Vermieter:in dazu verpflichtet, Dir die Wohnungsgeberbestätigung für die behördliche Anmeldung auszustellen. Wenn Du weitere Dokumente benötigst, sprich Deine:n Vermieterin am besten direkt darauf an. 


Weitere Informationen findest Du hier: Kann ich mich in der über Wunderflats gebuchten Wohnung behördlich anmelden?


B
Business ist der Autor dieses Lösungsartikels.

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